01.01.2015

Child Survivor Fund ab sofort aktiv

Berechtigte Überlebende können jetzt einen Antrag auf eine Einmalzahlung von 2.500 Euro stellen.

Antragsformulare wurden an rund 70.000 Überlebende geschickt, von denen die Claims Conference annimmt, dass sie im neuen Child Survivor Fund berechtigt sein könnten. Die entsprechenden Informationen hat die Claims Conference aus anderen Entschädigungsprogrammen zusammengetragen. Aus dem Fonds können berechtigte Personen, die die Schoah als Kinder überlebt haben, eine Einmalzahlung in Höhe von 2.500 Euro erhalten. 

Berechtigte Überlebende können jetzt einen Antrag auf eine Einmalzahlung von 2.500 Euro stellen

Antragsformulare wurden an rund 70.000 Überlebende geschickt, von denen die Claims Conference annimmt, dass sie im neuen Child Survivor Fund berechtigt sein könnten. Die entsprechenden Informationen hat die Claims Conference aus anderen Entschädigungsprogrammen zusammengetragen.

Aus dem Fonds können berechtigte Personen, die die Schoah als Kinder überlebt haben, eine Einmalzahlung in Höhe von 2.500 Euro erhalten.

Der Fonds richtet sich an jüdische NS-Opfer, die als Juden verfolgt wurden und die am 1. Januar 1928 oder später geboren wurden UND die eine der nachstehenden Verfolgungen erlitten haben:

(I) Inhaftierung in einem Konzentrationslager; oder

(II) Inhaftierung in einem Ghetto (oder einer vergleichbaren Haftstätte in Übereinstimmung mit dem deutschen Sklavenarbeiterprogramm); oder

(III) Überleben im Versteck oder unter falscher Identität über eine Zeitspanne von mindestens sechs Monaten auf von den Deutschland oder den Achsenmächten besetztem Gebiet; oder

(IV) als Fötus im Mutterleib eine der oben genannten Verfolgungsarten erlitten haben.

Der Fonds wurde in Anerkennung des Leidens von Holocaust-Überlebenden eingerichtet, die in ihrer Kindheit unvorstellbare Traumata erlitten haben. Dazu zählen die Trennung von den Eltern, Leben im Versteck unter ständiger Angst entdeckt zu werden, Entbehrung und Missbrauch in Ghettos oder die Schrecken von Konzentrationslagern, wo nur wenige Kinder überlebten.

Die Claims Conference schätzt, dass weltweit rund 70.000 bis 75.000 Überlebende leistungsberechtigt sind.

Personen, die kein Antragsformular mit der Post erhalten haben, die jedoch einen Antrag an den Child Survivor Fund stellen möchten, können ab dem 1. Februar 2015 das Antragsformular auf unserer Website oder mittels Kontaktaufnahme mit der Claims Conference erhalten. Bitte beachten Sie: dieses Datum unterscheidet sich von dem zuvor veröffentlichten.

Die Anträge müssen von Überlebenden eingereicht werden; Erben sind ausgenommen. Im Fall jedoch, dass ein berechtigter Überlebender nach Antragseingang und –registrierung durch die Claims Conference verstirbt, ist der überlebende Ehegatte leistungsberechtigt. Sofern es keinen Ehegatten gibt, sind die Kinder des berechtigten Child Survivors leistungsberechtigt.

Häufig gestellte Fragen zum Child Survivor Fund