30.03.2017

Statement Rüdiger Mahlo

Der Repräsentant der Claims Conference zum Verfahren gegen den ehem. SS- angehörigen Hubert Zafke in Neubrandenburg: Nachdem bereits im Februar 2015 gegen Hubert Zafke Anklage wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 3681 Fällen im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau erhoben worden ist, ist bis heute kein Urteil des Landgerichts Neubrandenburg absehbar. Eine erste Hauptverhandlung in dieser Sache hat bis heute an nur wenigen Tagen stattgefunden.

"Mit Beschluss vom 28. Februar 2017 hat das OLG Rostock den erneuten Widerruf der Nebenklageberechtigung durch das Landgericht Neubrandenburg aufgehoben und damit den Weg für die Zulassung der Nebenkläger und Fortführung der Hauptverhandlung wieder frei gemacht. Ich habe volles Vertrauen, dass die Justizbehörden sich ihrer besonderer Verantwortung und Verpflichtung bewusst sind und unverzüglich eine umfassende und zügige Prozessplanung vorlegen werden" sagt Ruediger Mahlo, Repräsentant der Claims Conference in Deutschland. "Die Aufklärung des Anteils der Verantwortung des Angeklagten für die Verbrechen in Auschwitz hat absolute Priorität. Die Leiden und die Verluste können nicht ungeschehen gemacht werden, doch die Überlebenden der Schoah sollen Würde und Gerechtigkeit erfahren."

Im Zusammenhang mit dem Prozess gegen den ehemaligen SS-Angehörigen Hubert Zafke haben der Verein Context e. V., zusammen mit Auschwitz-Überlebende, KZ-Gedenkstätten und Vertreter aus Bildung, Wissenschaft und Zivilgesellschaft, auf der Plattform change.org einen Offenen Brief an die Schwurgerichtskammer beim Landgericht Neubrandenburg gerichtet.