Das Programm richtet sich an jüdische Opfer der Nazi-Diktatur rumänischen Ursprungs, die zurzeit außerhalb Rumäniens und Israels leben. Antragsteller dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht verstorben sein. Erben stehen keine Zahlungen zu.
Um einen Antrag stellen zu können, müssen die folgenden drei Kriterien alle erfüllt sein:
1) Verfolgung des Antragstellers wegen seiner jüdischen Herkunft
2) Der Wohnsitz lag zwischen 1937 und 1944 in einer der u. g. Regionen:
a) innerhalb der heutigen Grenzen Rumäniens (einschließlich Nord-Siebenbürgen)
b) Nord-Bukowina und Bessarabien
c) Süd-Dobrudscha
d) Transnistrien
3) Beziehung eines Jahreseinkommens, das unterhalb der folgenden Grenzen für das Land des aktuellen Wohnsitzes liegt.
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