Beglaubigung des Antragsformulars und der beigelegten Dokumente

Die an die Claims Conference eingereichten Antragsformulare und Dokumente müssen von einer der folgenden Stellen beglaubigt werden:

  • Öffentlich bestellter Notar
  • Deutsches Konsulat
  • Bank
  • Rathaus
  • Jüdische Sozialeinrichtung, die über ein Siegel verfügt
  • Jüdische Gemeinde, die über ein Siegel verfügt (Mittel- und Osteuropa)
  • Ein Büro der Claims Conference oder ein Claims Conference Liaison Office

Nur für Personen mit Wohnsitz in Israel 

  • Sozialeinrichtung, die über ein Siegel verfügt (Amutot, Amcha, Amigour, Überlebende-Organisationen)
  • Staatliche Behörden
  • Städtische Behörden
  • Sozialarbeiter
  • Arzt
  • Bank
  • Deutsche Konsularabteilung
  • Rechtsanwalt