Zusatzzahlungen im Hardship Fund

>> Lesen hier Häufig gestellte Fragen zu Zusatzzahlungen im Hardship Fund>>

 

>>Zusätzliche Häufig gestellte Fragen zur zweiten Rate der Zusatzzahlungen im Hardship Fund >>

 

Der Supplemental Hardship Fund (Zusatzhärtefonds) ist seit dem 1. Dezember 2020 geöffnet. Die Claims Conference hat personalisierte Anträge an potentiell berechtigte Überlebende verschickt.

Der Supplemental Hardship Fund steht offen für jüdische NS-Opfer, die schon früher für eine Zahlung aus dem Hardship Fund anerkannt wurden UND die keine Rentenzahlung für ihre Verfolgung während des Holocaust erhalten.

Aus dem Fonds werden zwei Zahlungen von je 1.200 € durchgeführt. Die Zahlungen über insgesamt 2.400 € erfolgen in diesem und im nächsten Jahr.

Wenn Sie glauben, dass Sie berechtigt sind und Sie bis zum 31. Januar 2021 KEIN Antragsformular erhalten haben, kontaktieren Sie bitte das nächstgelegene Büro der Claims Conference.

Adressänderungen können per Post und ab dem 3. Januar 2021 auch per Telefon mitgeteilt werden. Für Adressänderungen per Post drucken Sie bitte das Formular für Adressänderungen aus und schicken das ausgefüllte Formular an uns.

Die Claims Conference schätzt, dass rund 240.000 Überlebende für eine Zusatzzahlung berechtigt sind.

Die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2022.

Anträge können nur von Überlebenden selbst, nicht jedoch von Erben eingereicht werden. Verstirbt jedoch ein berechtigter Antragsteller, nachdem der Antrag bei der Claims Conference eingetroffen ist und registriert wurde, ist der überlebende Ehegatte für die Zahlung berechtigt. Gibt es keinen überlebenden Ehegatten, so ist/sind das/die Kind/er des berechtigten Überlebenden berechtigt. Andere Erben haben keinen Anspruch. Überlebende Ehegatten und Kinder sollten die Claims Conference kontaktieren.

>> Formular Adressänderungen (Deutsch) - bitte ausdrucken und per Post verschicken