1) Wer ist für diese Zahlung berechtigt?
Jede Person, die am Leben ist und entweder eine Bewilligung für eine Zahlung aus dem Hardship Fund erhalten hat ODER eine einmalige Zahlung aus dem BEG erhalten hat und keine Rente als Entschädigung für die Verfolgung während des Holocaust bezieht.
Sie sind nicht berechtigt für die Zusatzleistung des Hardship Fund, wenn Sie eine Rente als Entschädigung für die Verfolgung durch die Nationalsozialisten erhalten.
Sie sind berechtigt, wenn Sie eine einmalige Zahlung aus dem BEG erhalten haben, selbst wenn diese Zahlung über 5.000 DM betrug.
Ja, Sie müssen ein Antragsformular einreichen, um für diese Zahlung berechtigt zu sein. Die Claims Conference hat personalisierte, vorausgefüllte Antragsformulare an potenziell berechtigte Überlebende verschickt.
Falls Sie glauben, berechtigt zu sein, aber kein Antragsformular per Post erhalten haben, kontaktieren Sie bitte das nächstgelegene Büro der Claims Conference:
https://www.claimscon.org/about/contact-us/
Anträge können per Post, Fax oder E-Mail gesendet werden. Wir empfehlen dringend, das Formular per E-Mail einzureichen.
Bitte senden Sie Ihre Anträge an eine der folgenden Faxnummern oder E-Mail-Adressen:
Per E-Mail:
hs-us@ (New York) claimscon.org
hs-il@ (Tel Aviv) claimscon.org
hs-ffm@ (Frankfurt) claimscon.org
Per Fax:
+1-646-536-9159 (New York)
+972-03-679-6281 (Tel Aviv)
+49-69-72-1104 (Frankfurt)
Im Jahr 2025 beträgt die einmalige Zahlung 1.300 €.
In den Jahren 2021-2024 wurden bereits drei Zusatzleistungen in Höhe von jeweils 1.200 € und eine Zahlung von 1.250 € geleistet, insgesamt 4.850 €.
Wichtig:
Bitte senden Sie eine schriftliche und unterschriebene Adressänderung an das nächstgelegene Büro der Claims Conference.
https://www.claimscon.org/about/contact-us/
Ja, Sie müssen uns folgende Unterlagen zusenden:
Ihr Antrag enthält spezifische Anweisungen zu den erforderlichen Beglaubigungen. Falls Sie nach Erhalt Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte:
Per Telefon:
+1-646-536-9100 (USA)
+972-(3)-519-4400 (Tel Aviv, außerhalb Israels)
+ 03-519-4400 (Tel Aviv, innerhalb Israels)
+49 69 970 7010 (Frankfurt)
Per E-Mail:
info@claimscon.org (USA)
infodesk@claimscon.org (Tel Aviv)
A2-HF-CEEF2@claimscon.org (Frankfurt)
Nein, die Zusatzleistung kann nur an berechtigte Überlebende ausgezahlt werden.
Die aktuelle Zusatzleistung des Härtefallfonds kann nur an Holocaust-Überlebende, die zum Zeitpunkt der Zahlung am Leben sind, ausgezahlt werden. Erben sind nicht berechtigt.
Ausnahme:
Falls ein Überlebender vor dem 31. Dezember 2022 einen Antrag gestellt und eine Bewilligung erhalten hat, aber verstorben ist, bevor die Zahlung erfolgte, könnte der überlebende Ehepartner berechtigt sein. Falls kein Ehepartner existiert, können Kinder berechtigt sein. Andere Erben sind nicht berechtigt. Ehepartner und Kinder sollten die Claims Conference kontaktieren.
Achtung:
Falls der Überlebende nach Einreichung seines Lebensnachweises (Papier oder PANEEM) verstorben ist, aber vor der Auszahlung der Zahlung, kann die Zahlung nicht an Ehepartner oder Kinder erfolgen.
>> Die Zusatzleistung des Hardship Fund ist weder übertragbar noch vererbbar.
Ja, die Frist für die ersten beiden Zahlungen war der 31. Dezember 2022.
Wer diese Frist verpasst hat, kann sich dennoch für die aktuelle und zukünftige Zahlung bewerben.
Neue Anträge müssen bis spätestens 31. Dezember des jeweiligen Jahres eingereicht werden.
Beispiel: Um die Zahlung für 2025 zu erhalten, muss der Antrag bis 31. Dezember 2025 eingegangen sein.
Dies gilt auch für die Zahlungen in 2026 und 2027.
Nein, wir können keine Schecks ausstellen. Sie benötigen ein Bankkonto auf Ihren Namen.
Ja, die Zahlung wird per Überweisung auf Ihr Konto getätigt.
Bitte füllen Sie die Bankdaten im personalisierten Antragsformular aus.
Für Überlebende mit Wohnsitz in Europa gibt das Antragsformular die verfügbaren Zahlungsmethoden an.
Ja, die Vorlage eines Lebensnachweises ist erforderlich, um die HFS-Zahlungen zu erhalten.
Nein, Sie benötigen keinen Anwalt, um die Zusatzleistung des Hrdship Fund zu beantragen.
Nein, die Antragstellung ist kostenlos.
Bitte füllen Sie das Universal-Antragsformular auf unserer Website aus:
https://www.claimscon.org/what-we-do/compensation/apply-for-compensation/
Wir werden Sie benachrichtigen, ob Sie für den Härtefallfonds und die Zusatzleistung des Härtefallfonds berechtigt sind.
1) Wer wird diese Zahlung erhalten?
Jede Person, die eine oder mehrere Tranchen der Zusatzleistung des Hardship Fund erhalten hat und keine Rente aus dem Artikel-2-Fonds, dem CEE-Fonds oder dem RSP-Fonds bezieht.
Allerdings müssen Empfänger vorheriger Zahlungen den Lebensnachweis erbringen, bevor sie die aktuelle Zahlung erhalten können.
Ja, ein Lebensnachweis ist erforderlich.
Die aktuelle Tranche der Zusatzleistung des Härtefallfonds beträgt 1.300 €.
Bitte senden Sie eine schriftliche und unterschriebene Adressänderung an das nächstgelegene Büro der Claims Conference:
https://www.claimscon.org/about/contact-us/
Wir werden versuchen, die Zahlung auf das uns vorliegende Bankkonto zu überweisen.
Falls sich Ihre Bankdaten geändert haben und Sie uns nicht informiert haben, benachrichtigen Sie uns bitte umgehend:
https://www.claimscon.org/about/contact-us/
Wir benötigen eine schriftliche und unterschriebene Benachrichtigung über die Änderung Ihrer Bankverbindung.
Nein, in diesem Fall sind Erben nicht berechtigt, die nachfolgenden Zahlungen zu erhalten.
Bitte lesen Sie auch die Antwort zu FAQ #10 „Gibt es Erbenzahlungen?“ für weitere Informationen.
Falls Ihr Antrag für die RSP-Rente genehmigt wird, sind Sie nur für die erste Zahlung der Zusatzleistung des Härtefallfonds berechtigt.
Falls weitere Zahlungen geleistet wurden, bevor Ihr Antrag auf die RSP-Rente genehmigt wurde, werden diese von den zukünftigen RSP-Rentenzahlungen abgezogen.
Seien Sie versichert, dass wir mit Hochdruck daran arbeiten, alle offenen Anträge zu bearbeiten.
Sobald Ihr Antrag genehmigt ist, erhalten Sie alle Zahlungen, für die Sie berechtigt sind.
Falls Sie glauben, dass Sie berechtigt sind, kontaktieren Sie uns bitte so schnell wie möglich beim nächstgelegenen Büro der Claims Conference.
Bitte beachten Sie, dass Erstantragsteller ihren Antrag bis spätestens 31. Dezember einreichen müssen, um die aktuelle Zahlung der Zusatzleistung des Hardship Funds zu erhalten.
Per Telefon:
Per E-Mail:
Um für die ersten beiden Zahlungen berechtigt zu sein, musste der Antrag vor dem 31. Dezember 2022 eingereicht worden sein.
Erstantragsteller haben bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem sie ihren Antrag einreichen, Zeit, um für die aktuelle Zahlung berücksichtigt zu werden.
Nein, die Claims Conference kann keine Schecks ausstellen.
Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung auf dasselbe Konto, das bereits für die ersten Zahlungen der Zusatzleistung des Härtefallfonds genutzt wurde.
Die dritte Tranche wird ab April 2023 an alle berechtigten Personen ausgezahlt, die den Lebensnachweis erbracht haben.