Bitte beachten Sie: Die Informationen und Links auf dieser Seite sind nur für Personen mit Wohnsitz auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion relevant. Wenn Sie Ihren Wohnsitz NICHT auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion haben, lesen Sie bitte die Informationen zum Hardship Fund.
Für die Antragstellung oder den Erhalt von Antragsformularen entstehen keine Gebühren. Wenn Sie eine monatliche Beihilfe von der Claims Conference erhalten, sollten Sie keinen Antrag stellen, denn Sie sind nicht berechtigt eine Einmalzahlung aus dem Hardship Fund zu erhalten. Nur Personen die unter der Verfolgung des NS-Regimes gelitten haben können eine Entschädigung beantragen. Erben sind nicht berechtigt Anträge zu stellen. Bitte lesen Sie die Berechtigungskriterien.
Die Maßnahme wird ab dem 1. November 2012 wirksam. Ein Rechtsanwalt ist nicht erforderlich.
»Berechtigungskriterien
»Anleitungen
»Antragstellung (Russisch - Englisch)
»Начало работы Фонда на получение единовременной компенсации (Hardship Fund FSU) на территории бывшего Советского Союза
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Zahlreiche Überlebende der Nazi Verfolgung mit Wohnsitz in den Ländern der ehemaligen Sowjet Union haben mit der Post ein Formular mit den entsprechenden Anleitungen erhalten. Diese Post sollten Sie um den 1. Dezember 2012 erhalten haben. Sollten Sie am 1. Dezember dieses Formular nicht erhalten haben, kontaktieren Sie bitte das örtliche Hesed Büro, beantragen Sie ein Formular bei der Claims Conference oder laden Sie ein Formular von unserer Webseite.
Um ein Formular zu beantragen senden Sie bitte Ihre Anfrage an:
Claims Conference - Logistical Department
Hardship Fund - FSU
Application Request
Graefstrasse 97
60487 Frankfurt am Main
ГЕРМАНИЯ/Germany
Фонд на получение единовременной компенсации - Часто задаваемые вопросы