Die Zusatzleistung des Hardship Funds (HFS) wurde zum 1. Dezember 2020 eingerichtet. Ab Dezember 2020 versandte die Claims Conference personalisierte, vorausgefüllte Antragsformulare an potenziell berechtigte Überlebende, für die uns aktuelle Postadressen vorlagen. Darüber hinaus machten wir die Einrichtung dieses Fonds weit bekannt und stellten Antragsformulare für diejenigen zur Verfügung, die die vorausgefüllte Version nicht erhalten hatten.
Die Zusatzleistung des Hardship Funds steht jüdischen NS-Opfern offen, die zuvor bereits eine Zahlung aus dem Hardship Fund erhalten haben ODER eine einmalige Zahlung aus dem BEG erhalten haben UND keine Rente als Entschädigung für die Verfolgung während des Holocaust beziehen.
Berechtigte Überlebende, die vor der Frist am 31. Dezember 2022 ein Antragsformular eingereicht hatten, erhielten die ersten beiden Tranchen der Zahlung in Höhe von insgesamt 2.400 €.
Im Jahr 2022 erreichte die Claims Conference eine Vereinbarung mit der deutschen Regierung, dass im Jahr 2023 eine zusätzliche Zahlung in Höhe von 1.200 € geleistet wird.
Im Jahr 2023 erreichte die Claims Conference eine weitere Vereinbarung mit der deutschen Regierung, wonach von 2024 bis 2027 zusätzliche Zahlungen geleistet werden.
Im Jahr 2025 beträgt die Höhe der HFS-Zahlung 1.300 €.
Für jedes der verbleibenden Jahre der Zusatzleistung des Hardship Fund (2024-2027) müssen Überlebende, die sich vor 2024, 2025 oder 2026 für die Zusatzleistung des Hardship fondbeworben haben, kein neues Antragsformular ausfüllen. Berechtigte Überlebende erhalten jedoch eine Benachrichtigung von der Claims Conference und können aufgefordert werden, einen aktualisierten Lebensnachweis vorzulegen, um die zusätzlichen Raten zu erhalten.
Personen, die noch nie einen Antrag auf die Zusatzleistung des Hardship Fund gestellt haben, müssen ihren Antrag vor dem 31. Dezember des Jahres, in dem sie sich bewerben (2024, 2025 oder 2026), einreichen, um die Zahlung für dieses Jahr zu erhalten.
Wenn Sie glauben, dass Sie berechtigt sind und KEIN Antragsformular per Post erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das nächstgelegene Büro der Claims Conference.
Anträge müssen von den Überlebenden selbst gestellt werden, nicht von Erben. Falls jedoch ein berechtigter Überlebender verstirbt, nachdem sein Antragsformular von der Claims Conference erhalten und registriert wurde, kann der überlebende Ehepartner anspruchsberechtigt sein. Falls kein überlebender Ehepartner existiert, können die Kinder des berechtigten Überlebenden berechtigt sein. Andere Erben sind nicht berechtigt. Überlebende Ehepartner und Kinder sollten sich an die Claims Conference wenden. Bitte kontaktieren Sie uns:
Falls der Überlebende nach Einreichung eines Lebensnachweises per schriftlicher Lebensbescheinigung oder elektronisch über PANEEM verstirbt, ABER BEVOR die Zahlung geleistet wurde, kann die Zahlung nicht an den überlebenden Ehepartner oder die Kinder erfolgen. Empfänger der Zusatzleistung des Härtefallfonds müssen zum Zeitpunkt der Auszahlung am Leben sein, nicht am Datum der Einreichung des Lebensnachweises. Die Zusatzleistung des Härtefallfonds ist weder übertragbar noch vererbbar, und Erben sind nicht berechtigt, diese zu erhalten.
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