Zahlungen aus Deutschland

GHETTO-FONDS DER BUNDESREGIERUNG

2007 legte die Deutsche Regierung einen Entschädigungsfonds auf, durch den Holocaust-Überlebende, die während ihrer Haft in einem Ghetto der NS-Zeit „ohne Zwang“ gearbeitet haben, anerkannt werden sollten. Die Einmalzahlung beträgt 2.000 Euro und sollte „die Ghetto-Überlebenden, deren Anträge auf Zahlungen der deutschen Sozialversicherung  (bekannt als Ghettorente nach dem Gesetz ZRBG) abgelehnt worden waren, anerkennen.“ Der Fonds war die Antwort auf großen internationalen Druck, an dessen Spitze die Claims Conference stand.

Die Einmalzahlung von 2.000 Euro wird von der Bundeseinrichtung BADV verwaltet und schloss ursprünglich den Bezug einer monatlichen Ghettorente aus. Ghetto-Überlebende konnten entweder das Eine oder das Andere, nicht aber Beides erhalten.
 
UNLÄNGST WURDE GESETZLICH GEREGELT, DASS ES BERECHTIGTEN JÜDISCHEN ÜBERLEBENDEN JETZT MÖGLICH IST, BEIDE LEISTUNGEN ZU BEZIEHEN UND SO EINE ANERKENNUNG DER ARBEIT IN EINEM VON NAZI-DEUTSCHLAND ERRICHTETEN GHETTO ZU ERHALTEN. GHETTOÜBERLEBENDE, DIE BISHER WEDER EINEN ANTRAG AUF EINE ZAHLUNG AUS DEM GHETTO-FONDS ODER AUF GHETTORENTE GESTELLT HABEN, SOLLTEN DIES UNVERZÜGLICH TUN. (BITTE BEACHTEN SIE: DER GHETTO-FONDS DES BADV IST KEIN NEUES PROGRAMM!)

 

Viele potentielle Antragsteller werden proaktiv vom deutschen BADV oder den ZRBG-Behörden kontaktiert und über den Wegfall der früheren Ausschlussklauseln informiert. Die Claims Conference informiert die Ghetto-Überlebenden und Einrichtungen, die mit ihnen zusammen arbeiten, zusätzlich im Rahmen einer Informationskampagne, um sicher zu stellen, dass jeder potentielle Anspruchsteller auch die Chance hat, einen Antrag auf Zahlungen sowohl aus dem Ghetto-Fonds als auch auf Ghettorente zu stellen.

 

Die Claims Conference ist an der Implementierung, Verwaltung oder Antragsbearbeitung von Ghettorenten und Ghetto-Fonds nicht beteiligt. Die hier gegebenen Informationen sind lediglich Auskünfte allgemeiner Art. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und sind rechtlich nicht bindend. Es handelt sich lediglich um eine Zusammenfassung bestimmter Punkte und nicht um eine konkrete und vollständige Stellungnahme zu den Programmen und Regelwerken der zuständigen Behörden und Regierungen. Diese Informationen werden möglicherweise auch nicht den spezifischen Bedürfnissen, Interessen oder Lebensumständen einzelner Antragsteller gerecht. Die individuellen Zusammenhänge sind unterschiedlich und die Antragsteller sollten individuellen Rat einholen. Personen, die spezifische Informationen zu diesem Programm benötigen, sollten sich an ihre Sozialstelle oder an Mitarbeiter eines „help centre“ wenden. Die Claims Conference gibt Informationen allgemeiner Art an die einzelnen Hilfs- und Unterstützungseinrichtungen weiter; allerdings ist jede Einrichtung für die von ihr weiter gegebenen Informationen verantwortlich. Diese obigen Informationen wurden nach unserem besten Wissen zum Zeitpunkt der Erstellung korrekt wiedergegeben; sie können sich jedoch jederzeit ab dem genannten Zeitpunkt ändern –5. Februar 2012