Deutsche Sozialversicherung - Ghetto Renten - ZRBG

Seit 1997 können Holocaust-Überlebende, die während ihrer Inhaftierung in einem von Nazi-Deutschland errichteten Ghetto gegen Entgelt aus freiem Willen gearbeitet haben, eine deutsche Sozialversicherungsrente erhalten. Die entsprechende gesetzliche Regelung ist unter seiner deutschen Abkürzung „ZRBG“ bekannt und wurde 2002 verabschiedet.

Obwohl die Claims Conference nicht an der Verwaltung der so genannten Ghettorente beteiligt ist, unterstützt sie Überlebende dabei, das Programm und seine komplexen Maßgaben zu verstehen. Ferner begleitet die Claims Conference aufmerksam die Durchführung des ZRBG durch das Netzwerk der deutschen Sozialversicherungsträger und kämpft in vorderster Front für Verbesserungen des Programms.

Bisher hat die Claims Conference im diesem Kontext mit den Regierungen der Vereinigten Staaten und des Staates Israel zusammen gearbeitet. Die Claims Conference ist mehrfach mit Vertretern des Deutschen Gesundheits- und Sozialministeriums zusammen getroffen, um über Probleme bei der Durchführung des Gesetzes zu diskutieren. Zwar haben die Konsultationen zu einigen eingeschränkten positiven Ergebnissen geführt, die Hauptprobleme konnten jedoch nicht gelöst werden. Von 70.000 Anträgen wurden zunächst 61.000 abgelehnt. Insbesondere verhinderte eine Reihe von Gerichturteilen, dass Antragsteller Zahlungen erhalten konnten.

Schließlich ermöglichten entsprechende Entscheidungen des Bundessozialgerichts 2009 die Wiederaufnahme von Ansprüchen auf Ghettorenten von zehntausenden Holocaust-Überlebender, die zuvor abgelehnt worden waren. In der Folge des Gerichtsurteils von 2009 drängte die Claims Conference auf eine beschleunigte Wiederaufnahme der Anträge. Rund 56.000 zuvor abgelehnte Anträge von Holocaust-Überlebenden wurden von den deutschen Versicherungsträgern überprüft.

Die Deutsche Rentenversicherungsträger teilten mit, dass im Falle einer positiven Entscheidung die Antragsteller in Übereinstimmung mit dem Gerichtsurteil rückwirkende Zahlungen bis zum 1. Januar 2005, maximal jedoch für vier Jahre erhalten sollten. Antragsteller deren Ansprüche auf Ghettorenten abgelehnt worden waren, brauchen keinen Antrag auf Wiederaufnahme zu stellen.

In 2013, the Claims Conference successfully pushed for retroactive payments to be included in the coalition agreement establishing the new German government.  In early 2014, the German Labor Ministry proposed an amendment to ZRBG legislation that would grant retroactive payments dating to 1997 to all recipients.  The Bundestag passed it in June 2014. 

Status der Bearbeitung von wieder aufgenommenen Anträgen im ZRBG

AnträgeAnerkanntZurückgezogenAblehnungKönnen nicht bearbeitet werden
12. Januar 201256.75325.15337514.32216.903



Die Claims Conference ist an der Implementierung, Verwaltung oder Antragsbearbeitung von Ghettorenten und Ghetto-Fonds nicht beteiligt. Die hier gegebenen Informationen sind lediglich Auskünfte allgemeiner Art. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und sind rechtlich nicht bindend. Es handelt sich lediglich um eine Zusammenfassung bestimmter Punkte und nicht um eine konkrete und vollständige Stellungnahme zu den Programmen und Regelwerken der zuständigen Behörden und Regierungen. Diese Informationen werden möglicherweise auch nicht den spezifischen Bedürfnissen, Interessen oder Lebensumständen einzelner Antragsteller gerecht. Die individuellen Zusammenhänge sind unterschiedlich und die Antragsteller sollten individuellen Rat einholen. Personen, die spezifische Informationen zu diesem Programm benötigen, sollten sich an ihre Sozialstelle oder an Mitarbeiter eines „help centre“ wenden. Die Claims Conference gibt Informationen allgemeiner Art an die einzelnen Hilfs- und Unterstützungseinrichtungen weiter; allerdings ist jede Einrichtung für die von ihr weiter gegebenen Informationen verantwortlich. Diese obigen Informationen wurden nach unserem besten Wissen zum Zeitpunkt der Erstellung korrekt wiedergegeben; sie können sich jedoch jederzeit ab dem genannten Zeitpunkt ändern –5. Februar 2012