Nachfolgeorganisation

Überblick

1990 verabschiedete das deutsche Parlament mit dem Vermögensgesetz eine umfassende gesetzliche Regelung zur Rückgabe von Eigentum, das unter dem kommunistischen Regime in Ostdeutschland widerrechtlich enteignet worden war.  Dieses Gesetz schloss auch die offen gebliebenen Ansprüche auf Rückgabe und Entschädigung jüdischen Eigentums mit ein, welches unter dem Verfolgungsdruck des nationalsozialistischen Regimes veräußert oder aber konfisziert worden war.

Als Ergebnis dieser Gesetzgebung wurde es jüdischen Eigentümern und deren Erben möglich, ihre Ansprüche auf ihr früheres Eigentum geltend zu machen. Zehntausende jüdischer Verfolgter und ihre Erben haben auf diese Weise ihr Eigentum zurückerhalten oder aber sind, sofern eine Rückübertragung nicht möglich war, entschädigt worden.

Die Claims Conference ist im Rahmen dieser Gesetzgebung gemäß § 2, Abs. 1 VermG Rechtsnachfolger für unbeanspruchtes und erbenloses jüdisches Vermögen. Sofern die ursprünglichen Eigentümer ihre Ansprüche im Rahmen der gesetzlichen Fristen nicht geltend machen, tritt die Claims Conference als Nachfolgeorganisation in diese Rechte ein.

Die Nachfolgeorganisation mit ihren Zweigbüros in Deutschland macht diese Ansprüche im Namen der Claims Conference geltend. Sie erhält Grundstücke zurück, die sie verkauft und darüber hinaus eine Entschädigung für Vermögenswerte, die nicht mehr zurückgegeben werden können. Als Ergebnis ihrer Tätigkeit konnten bislang 1 Milliarde US Dollar an Projekte verteilt werden, die sich der bedürftigsten in sozialen Notlagen sich befindenden Überlebenden in aller Welt annehmen und sich in der Forschung und Erinnerung an den Holocaust engagieren. Die Mittel der Nachfolgeorganisation stellen so die wichtigsten Mittel bereit, um ein soziales Auffangnetz für die jüdischen NS-Opfer zu unterhalten.

Die Claims Conference unterhält ebenso einen Goodwill Fond. Aus diesem Fond werden ursprüngliche Eigentümer und deren Erben unter bestimmten Voraussetzungen unterstützt, die selbst versäumt haben,  rechtzeitig Ansprüche anzumelden. 

Im Ergebnis waren die ursprünglichen jüdischen Eigentümer und deren Erben berechtigt, Ansprüche auf Vermögen in der ehemaligen DDR anzumelden. Die Bundesregierung legte damals eine Ausschlussfrist fest, die auf Drängen der Claims Conference für Immobilienvermögen bis zum 31.12.1992 und für bewegliches Vermögen bis zum 30.06.1993 verlängert wurde. Die Frist wurde seitens der Bundesregierung wie auch seitens der Claims Conference weltweit veröffentlicht. Bis Fristablauf führte die Claims Conference eine umfassende Recherche zur Erfassung allen jüdischen Eigentums durch.

Die Claims Conference erreichte bei ihren Verhandlungen ferner, dass sie als Rechtsnachfolgerin für jüdisches Privatvermögen und für das Vermögen der aufgelösten jüdischen Gemeinden und Organisationen eingesetzt wurde, auf die bis zum 31.12.1992 kein Anspruch angemeldet worden war. Wenn ein durch die Claims Conference angemeldeter Anspruch erfolgreich war und keine Anmeldung eines jüdischen Erben vorliegt, so wird der Besitz qua Gesetz an sie zurückerstattet. Hätte die Claims Conference diesen Schritt nicht unternommen, wären die bis zur Ausschlussfrist nicht angemeldeten jüdischen Vermögenswerte bei ihren damaligen Eigentümern verblieben oder an den deutschen Staat gefallen.

Die Claims Conference Nachfolgeorganisation zeichnet verantwortlich für Fördermittel in Höhe von mehr als eine Milliarde US $, die vornehmlich an Einrichtungen der Sozialfürsorge in aller Welt gehen, die die bedürftigsten und gebrechlichsten jüdischen NS-Opfer unterstützen.Die Claims Conference unterhält ferner einen sogenannten Goodwill-Fund, der Zahlungen an bestimmte Eigentümer oder Erben ermöglicht, die ihren Anspruch nicht im Rahmen der von der Bundesregierung festgelegten Frist angemeldet hatten, sondern bis zum 31.03.2004 Anträge bei der Claims Conference eingereicht haben.