Geraubte Kunst und Kulturgüter

General Dwight D. Eisenhower inspiziert von den Deutschen geraubte und in den Salzminen in Merkers, Deutschland, deponierte Kunstwerke

Überblick

 

Die Claims Conference und die World Jewish Restitution Organization (WJRO) haben mit Regierungen und jüdischen Gemeinden rund um den Globus Gespräche über die Restitution von jüdischem Kunst- und Kulturbesitz aufgenommen, der während des Holocaust verloren ging oder geraubt wurde. Die beiden Organisationen richten ihren Fokus dabei auf systemimmanente Fragestellungen zur Kunstrestitution, um so die Rückgabeverfahren an Eigentümer und Erben zu verbessern.

Die Rückgabe geraubter Kunstwerke und religiöser Artefakte besitzt tiefe persönliche Bedeutung, die oft weit über die anderer Vermögenswerte hinausgeht. Persönlicher Kunstbesitz wird wegen seiner Ästhetik, aber auch aus kulturellen und familiären Gründen wertgeschätzt. In vielen Fällen stellen diese Kunstwerke und Artefakte die letzten persönlichen Verbindungen von Erben zu ihren im Holocaust ermordeten Familien dar. Viele solcher Kunstwerke sind schließlich in Museen rund um den Erdball gelangt, ohne dass es zentral gesteuerte Verfahren gibt, mit deren Hilfe sie von Familien ausfindig gemacht werden könnten. Eine globale Anstrengung zur Restitution dieser Kunst- und Kulturgüter könnte dazu beitragen, dass Familien ihr rechtmäßiges Eigentum zurückerhalten.

Die Schwierigkeiten, Kunstwerke über internationale Grenzen zu transferieren, die Transaktionen über Jahrzehnte zurückzuverfolgen, fehlende Besitznachweise sowie das Fehlen einer internationalen Schiedsstelle für Ansprüche auf Kunstwerke – all dies hat dazu beigetragen, die Restitution von Kunst- und Kulturgütern bis heute zu verzögern. Dennoch sind in den letzten zehn Jahren auf der Grundlage bedeutender Konferenzen und Resolutionen internationale Richtlinien für die Restitution von Kulturgütern verabschiedet worden, so: 

 

Kernpunkte 

Die Claims Conference anerkennt viele der Gesetzes- und Verfahrensregelungen in Bezug auf bewegliches Kunst- und Kulturgut. Ihren eigenen Fokus richtet sie auf folgende Aspekte: 

  • Die verstärkte öffentliche Wahrnehmung von Restitutionsanstrengungen bei Kunst- und Kulturgütern, die Juden geraubt wurden; 
  • Abbau von Barrieren bei der Identifizierung von beweglichem Vermögen, das Juden geraubt wurde. Institutionen sollen ihre Provenienzunterlagen zugänglich machen und die Institutionen, die bisher keine Provenienzforschung betrieben haben, sollen so sicherstellen, dass sie keine Raubkunst besitzen;
  • Förderung eines restitutionsfreundlichen Klimas für Privatansprüche in allen Ländern und Einrichtung eines praktischen Anspruchverfahren außerhalb der Gerichte;
  • Überzeugungsarbeit bei Regierungen leisten, die geraubte bewegliche Vermögenswerte wie z.B. Kunstwerke und Kultusgegenstände vorhalten, dass sie moralisch verpflichtet sind, die Vermögenswerte an ihre rechtmäßigen Eigentümer zurückzugeben, und
  • Vorkehrungen zu treffen, dass in Fällen, wo Erben nicht auffindbar sind, Kunst- und Kulturgüter an das jüdische Volk zurückgegeben werden, statt in den Besitz derjenigen Regierungen überführt zu werden, die sie gerade besitzen. 

Unsere Position 

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass Claims Conference und WJRO ihren Fokus bei der Restitution von Kunst- und Kulturgütern auf eine Forcierung der Provenienzrecherche in öffentlichen Institutionen und die Einrichtung eines gerechten und einfachen Rückführungsverfahrens für Anspruchsteller richten. Dabei wollen die Claims Conference/WJRO keineswegs die Vertretung im Einzelfall übernehmen. Vielmehr betrachten beide Organisationen ihr Engagement für die Identifizierung und Rückgabe von geraubten jüdischen Kulturgütern als folgerichtige Fortsetzung ihres Engagements bei Restitution von anderen geraubten jüdischen Vermögenswerten wie etwa Immobilienvermögen und Versicherungspolicen. Eine große moralische Forderung ist die Klassifizierung von Judaica als jüdisches Eigentum.