2003 hat die Claims Conference das Austrian Holocaust Survivors Emergency Assistance Program (AHSEAP) ins Leben gerufen, das finanzielle Beihilfen für bedürftige Holocaust-Überlebende in aller Welt bereitstellt. Die Mittel hierfür stammen aus einem Vergleich mit der Bank Austria/Creditanstalt und Verhandlungen mit der Österreichischen Regierung. Seit 2008 wird das Programm auf der Grundlage von Folgeverhandlungen ausschließlich vom Österreichischen Sozialministerium finanziert.
Verhandlungen des Vorjahres führten zu einer finanziellen Zuwendung der Österreichischen Regierung in Höhe von € 1,5 Millionen im Jahr 2016.
Im Jahr 2001 hat die Claims Conference eine bedeutende Eckpunktevereinbarung mit der Österreichischen Regierung und Industrie getroffen, die Holocaust-Überlebende und bestimmte Nachfahren zu Teilen für Immobilieneigentum und sonstige Vermögenswerte entschädigen sollte, die während des Zweiten Weltkriegs gestohlen oder „arisiert“ worden waren. Im Rahmen des Programms werden insbesondere Sozialleistungen, die bislang nur in Österreich geleistet wurden, nun auch an Österreichische Jüdische Holocaustüberlebende mit Wohnsitz im Ausland erbracht.
Die Washingtoner Vereinbarung wurde in Washington D.C. von den Regierungen Österreichs und der USA, der Claims Conference und Repräsentanten österreichischer Holocaust-Überlebender sowie Anwälten von Sammelklagen unterzeichnet. Sie stellt zugleich - auch auf Betreiben der Claims Conference - einen Wendepunkt dar in der Anerkennung der eigenen Rolle bei der Verfolgung der österreichischen Juden.
1. Den General Settlement Fund (GSF) – jetzt geschlossen
2. Den Österreichischen Nationalfonds
Die Verhandlungen mit der Claims Conference führten 1995 zur Einrichtung des Österreichischen Nationalfonds für NS-Opfer, in dessen Rahmen jeder Holocaust-Überlebende innerhalb und außerhalb Österreichs eine Einmalzahlung in Höhe von ATS 70.000 (€ 5.087) erhielt. Rund 30.700 österreichische Überlebende weltweit – 80-85 Prozent von ihnen jüdisch – haben bislang eine Zahlung erhalten. Der Gesamtbetrag beläuft sich auf € 165 Millionen.
Infolge der 2001 unterzeichneten Washingtoner Vereinbarung mit der Österreichischen Regierung und Industrie konnte jeder überlebende österreichische Jude US$ 7.000 für den Verlust von Mietwohnungen, Geschäften, Wohnungsmobiliar und/oder persönlichem Eigentum erhalten. Rund 20.500 zusätzliche Zahlungen über einen Gesamtbetrag von rund US$ 143,5 Millionen konnten auf diese Weise erfolgen.
2004 beschloss das Österreichische Parlament, jedem Leistungsempfänger des Nationalfonds eine weitere Leistung in Höhe von 1.000 Euro auszuzahlen. Rund 20.000 Zahlungen wurden ausgeführt.
3. Soziale Dienstleistungen für Holocaust-Überlebende aus Österreich
Seit 2002 können österreichische Holocaust-Überlebende, die heute außerhalb des Landes leben, die gleichen Pflegegeldleistungen in Anspruch nehmen wie ihre in Österreich lebenden Leidensgenossen. Zudem können Holocaust-Überlebende aus Österreich, die zwischen dem 1. Januar 1933 und dem 12. März 1938 geboren wurden, eine österreichische Rente beantragen. Die unlängst erhöhten Pflegeleistungen entsprechen rund US$ 1,15 Millionen im Monat und erreichen 1.800 jüdische Überlebende aus Österreich.
Im Jahr 2009 hat das Österreichische Parlament die gesetzlichen Bestimmungen dahingehend erweitert, dass Personen, die vor Mai 1945 geboren wurden, auf dem Gebiet der Republik Österreich verfolgt wurden oder in einem anderen Land der Verfolgung ausgesetzt waren und von denen mindestens ein Elternteil am 12. März 1938 offiziell in Österreich gemeldet waren, ebenfalls Beitragsjahre erwerben können. Eine geschätzte Zahl von 400 Überlebenden erhalten nun Rentenzahlungen auf dieser Grundlage.
Die Verhandlungen der Claims Conference mit Österreich spielten eine Schlüsselrolle bei diesen Änderungen zugunsten jener NS-Opfer, die nach dem „Anschluss“ geboren wurden.