Entschädigung - Häufig gestellte Fragen

  • Ich habe einen Artikel gelesen, in dem Zahlungen an Holocaust-Überlebende erwähnt werden. Bin ich berechtigt? Wie kann ich einen Antrag stellen?

Die Claims Conference verwaltet mehrere Entschädigungsprogramme für Direktzahlungen an Holocaust-Überlebende. Um festzustellen, ob Sie berechtigt sind, lesen Sie bitte hier. Wenn Sie einen Antrag stellen möchten oder weitere Fragen zur Claims Conference haben, kontaktieren Sie uns bitte.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie eine monatliche BEG-Rente („Wiedergutmachung“) von der Bundesregierung beziehen, sind Sie nicht berechtigt, eine Entschädigung durch die Claims Conference zu erhalten.

  • Mein(e) Ehepartner(in) hat Zahlungen von Deutschland erhalten, ist aber bereits verstorben. Wie kann ich eine Hinterbliebenenrente beantragen?

Wenn die Zahlungen an den verstorbenen NS-Verfolgten durch ein deutsches Rentenprogramm verwaltet wurden, müssen Sie eine zuständige deutsche Regierungsbehörde kontaktieren, um eine mögliche Berechtigung zu ermitteln: 

BEG-Behörden („Wiedergutmachung“)
BADV (Einmalzahlung aus dem Ghetto Fonds)
ZRBG (Ghettorente) Deutsche Rentenversicherung
Bitte beachten Sie, dass die Claims Conference gemäß den Vorgaben der Deutschen Regierung keine Entschädigungszahlungen (z.B. Artikel 2, Hardship Fund oder CEEF ) nach dem Tod des Anspruchstellers an überlebende Erben oder Ehegatten leisten kann. Erben sind in den Entschädigungsprogrammen der Claims Conference nicht berechtigt, einen Antrag zu stellen.

  • Ein oder beide Elternteile waren NS-Opfer, sind jedoch bereits verstorben. Kann ich einen Antrag auf Entschädigung für die Verfolgung meiner Eltern stellen, obwohl sie nicht mehr leben?

Gemäß den Vorgaben der Deutschen Regierung sind überlebende Erben oder Ehegatten in den Entschädigungsprogrammen der Claims Conference nicht berechtigt. Der/die NS-Verfolgte muss zum Zeitpunkt der Antragstellung am Leben sein. Wenn ein Familienmitglied nach der Antragstellung, jedoch vor der positiven Entscheidung verstorben ist, kontaktieren Sie uns bitte.

  • Ich möchte einen Antrag auf Ghettorente (Deutsche Sozialversicherung, ZRBG) oder eine Zahlung aus dem Ghettofonds (BADV) stellen.

Informationen über Entschädigungsprogramme der Deutschen Regierung einschließlich der Antragsformulare und Kontaktadressen finden Sie auf unserer Seite über Zahlungen aus Deutschland. Diese Programme werden nicht von der Claims Conference verwaltet.

  • Wie kann ich deutsche Regierungsstellen bezüglich ihrer Programme kontaktieren?

Die Entschädigungsprogramme der Bundesregierung nach dem BEG aus den 50er und 60er Jahren (gelegentlich als „Wiedergutmachung“ bezeichnet) werden von Behörden in Deutschland verwaltet, die Sie direkt in Deutschland kontaktieren müssen.
Wenn Sie Fragen allgemeiner Art zu den Programmen nach dem Bundesentschädigungsgesetz aus den 50er und 60er Jahren (gelegentlich „Wiedergutmachung“ genannt) haben, wenden Sie sich bitte an das Bundesministerium der Finanzen (das für NS-Unrecht zuständig ist) unter folgender Adresse:
Bundesfinanzdirektion West
Arbeitsbereich RF 42 C
Zentrale Auskunftsstelle zur wiedergutmachung Nationalsozialistischen Unrechts
Wörthstrasse 1-3
50668 Köln
Deutschland
(Tel.: ++49-221-22 25 50)
Wenn es für Sie schwierig ist mit Deutschland in Kontakt zu treten, können Sie sich auch an ein deutsches Konsulat in Ihrer Nähe oder an die deutsche Botschaft in Washington, D.C. wenden.

  • Werden Zahlungen aus Deutschland besteuert? Und hat der Bezug einer Ghettorente seitens der deutschen Rentenversicherung Auswirkungen auf meine Sozialrente?

Holocaust bezogene Entschädigungszahlungen sind in aller Regel in den meisten Ländern von der Besteuerung ausgenommen. Die gesetzlichen Vorgaben variieren jedoch von Land zu Land.
Bitte beachten Sie, dass die Ghettorentenzahlungen aus Deutschland im Allgemeinen als Holocaust bezogene Zahlungen betrachtet werden. Als solche sollten sie die Höhe Ihrer Sozialrente nicht beinträchtigen, die Sie von Ihrem Wohnsitzland beziehen, und unterliegen nicht der Besteuerung.
Erfahren Sie mehr über Steuerbefreiung von Holocaust bezogenen Restitutions- und Entschädigungszahlungen und staatlichen Bezügen.

  • Meine Familie besaß Immobilien, Vermögenswerte oder Kunst- und Kulturgüter, die von den Nationalsozialisten während des Zweiten Weltkriegs geraubt wurden. Wie kann ich einen Antrag auf Entschädigung oder Restitution stellen?

Die meisten Programme für Ansprüche auf Grundbesitz und Vermögenswerte aus der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg sind in Westeuropa geschlossen. Gemeinsam mit der World Jewish Restitution Organization (WJRO) setzt sich die Claims Conference für die Verabschiedung von wirksamen Entschädigungs- und Restitutionsgesetzen in Osteuropa ein. Derzeit gibt es keine Gesetze, die die Anmeldung von Vermögensansprüchen ermöglichen. Lediglich der Late Applicants Fund steht bestimmten Erben von Grundvermögen in der ehemaligen DDR offen, um Entschädigungszahlung zu beantragen.
Fortbildungen zur Provenienzrecherche und zur Dokumentation des Raubs jüdischer Kunst- und Kulturgüter werden auch weiterhin in dem von der Claims Conference geförderten Fortbildungsprogramm zur Provenienzrecherche und der Raubkunst-Initiative in Kooperation mit der WJRO angeboten.

  • Meine Familie besaß eine Versicherungspolice. Wie kann ich feststellen, ob sie ausgezahlt wurde? 

Die International Commission on Holocaust Era Insurance Claims, die Ansprüche auf private Versicherungspolicen bearbeitet hat, stellte Ihre Arbeit 2007 ein. Informationen hierzu finden auf www.icheic.org. Heute können Sie das fragliche Versicherungsunternehmen direkt kontaktieren und in Erfahrung bringen, ob das Unternehmen, das die Police ausgestellt hat, bekannt ist und heute noch existiert. Sie können auch folgende Unternehmen und Organisationen in Verbindung mit einer Versicherungspolice kontaktieren.
Hilfe erhalten sie auf folgenden Websites:
Holocaust Claims Processing Office (New York)
CIVS Commission for the Compensation of Victims of Spoliation (France)
Gesamtverband Deutscher Versicherer (GDV)
Assicurazioni Generali Group (Italy)
Holocaust Foundation for Individual Insurance Claims (Niederlande)

Die Claims Conference nimmt keine Anträge wegen Versicherungspolicen entgegen.

BITTE BEACHTEN SIE: Die hier gegebenen Auskünfte dienen ausschließlich Informationszwecken und sind als allgemeiner Leitfaden gedacht. Die Informationen stellen keine Rechtsauskünfte dar. Es handelt sich vielmehr um eine Zusammenfassung verschiedener Punkte und nicht um eine abschließende und vollständige Auskunft über die Programme und Verfahren der genannten Partneragenturen oder Behörden. Es ist nicht ausschließen, dass die Informationen nicht die besonderen Bedürfnisse, Interessen und Zusammenhänge einzelner Leser treffen. Personen, die spezifische Informationen zu einem Programm benötigen, werden aufgefordert, sich an das entsprechende Programm zu wenden oder ihre Sozialstelle oder ihr Hilfszentrum zu konsultieren. Die Claims Conference stattet die verschiedenen Hilfszentren und Beratungsstellen mit Informationen allgemeiner Art aus; die Hilfszentren und Beratungsstellen sind ausschließlich für die von ihnen gegebenen Hinweise verantwortlich. Die hier gegebenen Informationen sind nach unserem besten Wissen und Gewissen zum angegebenen Datum korrekt, können sich jedoch zu einem späteren Zeitpunkt geändert haben. Stand 26. April 2012