Was ist der Hardship Fund?
Aus dem Hardship Fund können jüdische NS-Opfer Entschädigungszahlungen erhalten, die keinen Antrag auf Entschädigung für ihr Leiden nach dem Bundesentschädigungsgesetz gestellt haben. Die Entschädigung ist eine Einmalzahlung in Höhe von Euro 2556,46. Der Fonds wird von der Claims Conference verwaltet. Die Bundesregierung stellt die Gelder zur Verfügung und legt die Vergaberichtlinien fest.
Wodurch unterscheidet er sich von anderen Programmen?
Der Hardship Fund leistet Einmalzahlungen an bestimmte jüdische NS-Opfer. Es ist keine monatliche Zahlung (wie beim Artikel 2-Fonds oder beim CEEF) und es gibt keine Einkommens- oder Vermögensobergrenzen für die Berechtigung (Artikel 2). Der Hardship Fund wird von der Claims Conference verwaltet.
Wo erhalte ich ein Antragsformular?
Viele NS-Opfer in Europa haben einen Kurzantrag mit Anleitung per Post erhalten. Sie können die zuständige Gemeinde an Ihrem Wohnort kontaktieren oder beantragen Sie per Post:
Claims Conference - Logistical Department
Hardship Fund
Graefstr. 97
60487 Frankfurt am Main
Germany
Gibt es eine Antragsfrist?
Nein, es gibt keine Antragsfrist.
Welches sind die Berechtigungskriterien für den Hardship Fund?
Jüdische NS-Opfer sind berechtigt, wenn sie noch keine Zahlung aus einem anderen Entschädigungsprogramm wie z.B. dem Budapest Fund oder dem Holocaust Victim Compensation Fund (HVCF) erhalten. Bitte prüfen Sie die vollständigen Richtlinien für die Berechtigung.
Mein(e) Mutter/Vater/Großmutter/Großvater war jüdisch, ich wurde jedoch nicht als Jude erzogen. Bin ich berechtigt?
Nach den Richtlinien des Hardship Fund sind Antragsteller berechtigt, wenn sie als Juden von den Nationalsozialisten verfolgt wurden.
Ich bin nicht jüdisch, bin jedoch vor den Nazis geflohen. Habe ich Anrecht auf Entschädigung?
Der Hardship Fund ist ausschließlich für jüdische NS-Verfolgte. Die Gelder werden von der Bundesregierung nach ihren Richtlinien zur Verfügung gestellt.
Ich habe bereits früher einen Antrag gestellt, wurde jedoch abgelehnt. Bin ich jetzt berechtigt? Muss ich einen neuen Antrag stellen?
Wenn Sie ein Antragsformular von der Claims Conference erhalten haben, folgen Sie bitte den Instruktionen auf dem Formular.
Als Ergebnis von Verhandlungen, die die Claims Conference vor einiger Zeit mit der Bundesregierung geführt hat, wurden die Berechtigungskriterien einzelner Programme erweitert. Deshalb werden einige frühere Anträge erneut bearbeitet. Wenn Ihr Antrag wieder aufgenommen wird, werden Sie benachrichtigt und brauchen deshalb keinen neuen Antrag an den Hardship Fund zu stellen. Wenn Sie jedoch bereits früher einen Antrag gestellt hatten und abgelehnt wurden, richten Sie jetzt bitte einen neuen Antrag an den Hardship Fund.
Meine Mutter wurde verfolgt, als sie mit mir schwanger war. Bin ich berechtigt?
Antragsteller, die zur Zeit der NS-Verfolgung ihrer Mütter Föten waren, sind im Hardship Fund berechtigt, wenn die Verfolgung der Mütter den Berechtigungskriterien des Fonds entspricht.
Wie hoch ist der Auszahlungsbetrag?
Der Betrag beläuft sich auf Euro 2556,46.
Wann erhalte ich meine Zahlung?
Die Claims Conference unternimmt alles, Ihren Antrag schnellst möglich zu bearbeiten. Angesichts zehntausender Anträge, die bei der Claims Conference eingehen, kann die Feststellung Ihrer Berechtigung mehrere Monate in Anspruch nehmen. Sorgsames Ausfüllen des Antrags kann dazu beitragen, die Bearbeitung zu beschleunigen.
Wie werde ich über die Entscheidung meines Antrags informiert?
Über die endgültige Entscheidung werden Sie schriftlich informiert. Bitte teilen Sie der Claims Conference alle Adressänderungen mit.
Wohin schicke ich meinen Antrag?
Bitte schicken Sie Ihren Antrag an:
Claims Conference – Logistical Center
Hardship Fund – FSU
Gräfstraße 97
60487 Frankfurt am Main
ГЕРМАНИЯ / DEUTSCHLAND
Eine andere Person (z.B. ein Anwalt) hat mir seine Hilfe angeboten und behauptet, dass er eine schnellere Zahlung erreichen kann. Stimmt das?
Das Formular und die Antragstellung an den Hardship Fund sind kostenfrei und Sie brauchen auch niemanden für seine Hilfe beim Ausfüllen und Versenden des Antragsformulars zu bezahlen; niemand ist zudem in der Lage, Zahlungen gegen Gebühren zu beschleunigen.
Ich habe einen Antrag gestellt und seit dem nichts mehr gehört. Haben Sie meinen Antrag erhalten? Wen kann ich anrufen, wem kann ich schreiben? Warum dauert es so lange?
Die Antragsbearbeitung dauert einige Zeit. Wenn Sie den Status Ihres Antrags erfragen wollen, richten Sie bitte eine schriftliche Anfrage an:
Claims Conference – Logistical Center
Hardship Fund – FSU
Gräfstraße 97
60487 Frankfurt am Main
ГЕРМАНИЯ / DEUTSCHLAND
Mein Freund/Verwandter hat seinen Antrag später als ich gestellt und schon Antwort, während ich noch nichts gehört habe. Warum?
Die Entscheidung über die Berechtigung variiert von Antragsteller zu Antragsteller und die Bearbeitungsdauer hängt von vielen Faktoren ab, einschließlich der Verfolgung, die der Antragsteller erlitten hat. Wenn Sie der Claims Conference präzise Informationen geben, wird das die Bearbeitung Ihres Antrags beschleunigen. Vergegenwärtigen Sie sich bitte, dass die Prüfung einiger Anträge länger dauert als die anderer.
Ich kann mich an Details meiner Verfolgung nicht erinnern (bei wem war ich, wo habe ich Halt gemacht, wo habe ich Zuflucht gefunden). Was soll ich tun?
Bitte geben Sie uns möglichst viele Informationen, auch wenn Sie sich nur an wenig erinnern. Bitte teilen Sie möglichst viele Details mit, selbst wenn Sie glauben, dass sie nicht von Interesse sind.
Ich habe Informationen über meine Verfolgung, aber es ist kein Platz zum Schreiben mehr. Was soll ich tun?
Das Antragsformular ist so strukturiert, dass die Angaben, die zur Bearbeitung erforderlich sind, abgefragt werden. So Sie dies wollen, können Sie immer zusätzliche Blätter beilegen.
Mein(e) Angehörige(r) kann das Antragsformular nicht ausfüllen. Kann ich es für sie/ihn ausfüllen?
Sie können Ihren Angehörigen oder jedem anderen Antragsteller beim Ausfüllen des Antragsformulars behilflich sein. Der Antragsteller muss das Formular jedoch eigenhändig unterschreiben.
Mein(e) Angehörige(r) kann das Formular nicht unterschreiben. Kann ich es für sie/ihn unterschreiben?
Sie benötigen eine Vollmacht von ihren Angehörigen, um das Antragsformular für sie zu unterschreiben.
Mein(e) Angehörige(r) kann sich an Details seiner/ihrer Verfolgung nicht erinnern. Was soll ich tun?
Bitten sie Ihre Angehörigen, so viele Informationen wie möglich zu geben, auch wenn sie sich nur wenig erinnern. Geben Sie möglichst viele Details, auch wenn Sie Ihnen nicht als relevant erscheinen.
Meine Angehörigen können sich nicht erinnern/leiden an Demenz/können mir nicht sagen, ob sie einen Antrag gestellt haben? Was soll ich tun? Können Sie für mich nachschauen?
Wenn Ihr(e) Angehörige(r) einen Antrag an den Hardship Fund gestellt hat, erhält er/sie eine schriftliche Eingangsbestätigung per Post. Wenn Sie eine Auskunft wünschen, schreiben Sie bitte an:
Claims Conference – Logistical Center
Hardship Fund – FSU
Gräfstraße 97
60487 Frankfurt am Main
DEUTSCHLAND
Mein(e) Angehörige(r) ist sehr krank (oder alt). Kann sein/ihr Antrag mit Priorität beantwortet werden?
Leider können Anträge nicht vorgezogen werden, auch wenn die persönlichen Umstände schwierig sind. Wenn Sie sicher gehen wollen, dass der Antrag Ihres/r Verwandten zeitnah bearbeitet wird, tragen Sie bitte dafür Sorge, dass das Antragsformular klar, vollständig und präzise und mit aktuellen Kontaktdaten ausgefüllt wird.
Leute, die ich kenne, haben eine Antwort erhalten; mein(e) Angehörige(r) wartet noch. Was kann ich für ihn tun?
Die Entscheidung über die Berechtigung variiert von Antragsteller zu Antragsteller und die Bearbeitungsdauer hängt von vielen Faktoren ab, einschließlich der Verfolgung, die der Antragsteller erlitten hat. Wenn Sie der Claims Conference präzise Informationen geben, wird das die Bearbeitung Ihres Antrags beschleunigen. Vergegenwärtigen Sie sich bitte, dass die Prüfung einiger Anträge länger dauert als die anderer.
Meine Eltern waren NS-Opfer, sind jedoch verstorben. Kann ich einen Antrag stellen?
Nein. Nur der/die Verfolgte selbst kann einen Antrag stellen. Erben von Opfern, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr am Leben sind, sind nicht berechtigt, einen Antrag zu stellen.
Mein(e) Angehörige(r) hat einen Antrag gestellt, ist jedoch danach verstorben. Was geschieht mit seinem/ihrem Antrag?
Wenn ein NS-Verfolgter einen Antrag gestellt hat (zum Zeitpunkt der Antragstellung am Leben war), und wir anschließend feststellen, dass der Antragsteller berechtigt war, ist der überlebende Ehegatte berechtigt. Falls es keinen Ehegatten gibt, sind die überlebenden Kinder berechtigt. Andere Erben sind nicht berechtigt.
Für den Erhalt einer Zahlung muss ein berechtigter Erbe die Claims Conference kontaktieren und die erforderliche Dokumentation vorweisen. Bitte wenden Sie sich an information about heirs, um mehr über die Berechtigung von Erben zu erfahren.