Offene Punkte

Trotz der in jüngerer Zeit erreichten Liberalisierung bestimmter Kriterien bei den Entschädigungsprogrammen, bleiben eine Reihe von Punkten auch weiterhin offen.

Rentenprogramme

 

Die Claims Conference kämpft auch weiterhin für die Einbeziehung von Holocaust-Überlebenden in den Artikel 2-Fonds und den CEEF, die

  • im Versteck oder unter falscher Identität überlebt haben, aber die derzeit geforderten Mindestverfolgungszeiten nicht erfüllen;
  • der Ausgangssperre oder anderen Freiheitsbeschränkungen unterlagen, jedoch nicht in einem Lager oder Ghetto waren; und/oder
  • über ein Einkommen oder Vermögen verfügen, die oberhalb der derzeit geltenden Obergrenzen liegen.

Darüber hinaus setzt sich die Claims Conference trotz der im Juli 2014 erfolgten Anhebung der Rentenbeträge für eine Angleichung der Beträge an den durchschnittlichen Betrag der BEG-Renten ein.

Einmalzahlungen

 

Die Claims Conference fordert zudem, dass der Erhalt einer früheren bundesdeutschen Entschädigungszahlung nicht zum Ausschluss von Antragstellern an den Hardship Fund führt. Es gibt Überlebende, die minimale Einmalzahlungen in den 1950er oder 1960er Jahren erhalten haben, die deutlich unterhalb des Betrags der Hardship Fund-Einmalzahlung liegen. Zumindest sollte der Differenzbetrag zwischen der geleisteten Zahlung und dem Betrag des Hardship Fund gezahlt werden.

Die Claims Conference verhandelt auch weiterhin über eine Reihe von administrativen Fragen, die u.a. auch die genannten Programme betreffen.