Child survivor Fond - Häufig gestellte Fragen

Für weitere Informationen über das Programm lesen Sie bitte die Meldung im Pressebereich.

 

Wer ist berechtigt?

Der Fonds richtet sich an jüdische NS-Opfer, die als Juden verfolgt wurden und die am 

1. Januar 1928 oder später geboren wurden UND eine der nachstehenden Verfolgungen erlitten haben:

(I) Inhaftierung in einem Konzentrationslager; oder

(II) Inhaftierung in einem Ghetto (oder einer vergleichbaren Haftstätte in Übereinstimmung mit dem deutschen Sklavenarbeiterprogramm); oder

(III) Überleben im Versteck oder unter falscher Identität / Illegalität über eine Zeitspanne von mindestens sechs Monaten auf von Deutschland oder den Achsenmächten besetztem Gebiet; oder

(IV) als Fötus im Mutterleib eine der oben genannten Verfolgungsarten erlitten haben.

Wieviel beträgt die Zahlung?

Berechtigte Antragsteller haben Anspruch auf eine Einmalzahlung in Höhe von Euro 2.500.

Ich bin vor 1928 geboren – warum wurde dieses spezifische Geburtsjahr vereinbart?

Dieses Datum wurde in den Verhandlungen der Claims Conference mit der Deutschen Regierung vereinbart. Das Jahr 1928 wird auch in den Definitionen der Child Survivor-Organisationen zugrundegelegt.

Können Erben einen Antrag stellen?

Nein, Anträge können nur von Überlebenden selbst eingereicht werden.

Sind Erben berechtigt?

Im Fall, dass ein berechtigter Überlebender nach Antragseingang verstirbt, ist der überlebende Ehegatte leistungsberechtigt. Sofern es keinen Ehegatten gibt, sind die Kinder des berechtigten Child Survivors leistungsberechtigt.

Gibt es eine Einkommensobergrenze?

Nein.

Ersetzt die Leistung in diesem Programm andere Zahlungen die ich erhalte?

Die Leistung im Child Survivor Fund ist eine zusätzliche Einmalzahlung, unabhängig davon welche Entschädigungszahlungen Sie erhalten.

Ich habe Zahlungen von der Claims Conference erhalten oder erhalte sie noch – muss ich nach einem Antragsformular fragen?

Frühere Zahlungen von der Claims Conference bedeuten nicht zwangsläufig, dass Sie auch in diesem Programm berechtigt sind. Personen, die derzeit Entschädigungszahlungen erhalten oder früher erhalten haben, und die kein Antragsformular mit der Post erhalten haben, können hier ihre Kontaktinformation aktualisieren; wir werden Ihre Adresse anpassen und Ihnen ein Antragsformular schicken. 

Wo erhalte ich ein Antragsformular?

Wenn Sie kein Antragsformular mit der Post erhalten haben, können Sie das Antragsformular benutzen, das auf unserer Website zur Verfügung steht. Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte.

Kann ich das Antragsformular eines Freundes/Verwandten benutzen, das dieser mit der Post erhalten hat?

Bitte benutzen Sie keinesfalls ein Antragsformular, das an jemand anderes als Sie selbst geschickt wurde. Das kann zu Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Antrags führen. Die Informationen auf dem Formular sind personenbezogen und der Gebrauch des Formulars einer anderen Person kann zu Verzögerungen bei der Bearbeitung beider Anträge führen.

Was ist zu tun, wenn der Antragsteller soweit eingeschränkt ist, dass er das Antragsformular nicht ausfüllen kann?


Das Antragsformular kann von einer autorisierten Person oder dem Inhaber einer Vollmacht unterzeichnet werden. Bitte fügen Sie in diesem Fall dem Antragsformular folgendes bei: 

  • eine beglaubigte Kopie der Vollmacht (oder eines anderen Dokuments, das die amtliche Betreuung bestätigt); und
  • eine Kopie des Amtsausweises des Betreuers; und
  • eine Kopie eines von einem Arzt oder medizinischen Betreuer unterzeichneten Testats auf Briefbogen (mit Briefkopf) oder eine Kopie einer zeitnahen Rechnung oder Kontoauszugs, die auf den Namen des Antragstellers lautet.


Entstehen Kosten für mich bei der Antragstellung?

Nein, die Antragsformulare sind kostenlos. Es entstehen keinerlei Kosten bei der Antragstellung.

Benötige ich einen Rechtsanwalt?

Nein.

Wer kann mir helfen, wenn ich Unterstützung brauche?

Wir können Sie an die örtliche Sozialstelle verweisen, die Sie auch auf unserer Webseite finden können.

Gibt es ein Beschwerdeverfahren?

Ja, es gibt ein unabhängiges Beschwerdeverfahren. Wenn sie eine Ablehnung erhalten, so werden in diesem Schreiben die Kontaktdaten der unabhängigen Beschwerdestelle und die einzuhaltenden Fristen genannt. 

Gibt es eine Antragsfrist?

Nein, derzeit gibt es keine Antragsfrist. Es kann zu einem späteren Zeitpunkt jedoch eine Antragsfrist eingeführt werden.

Ich habe ein Antragsformular erhalten, es jedoch verloren. Was soll ich tun?

Bitte kontaktieren Sie uns wegen eines neuen Formulars.

Wo soll ich das Antragsformular hinschicken? 

 

  • Personen mit Wohnsitz in Israel

Claims Conference
P.O. Box 29254
Tel Aviv, 6129201
Israel 

  • Personen mit Wohnsitz in Europa

Claims Conference
Gräfstrasse 97
60487 Frankfurt am Main
Germany 

  • Personen mit Wohnsitz in Länder der ehemaligen Sowjetunion

Claims Conference
Gräfstrasse 97
60487 Frankfurt am Main
Germany 

  • Personen mit Wohnsitz in allen anderen Ländern AUSSERHALB von Israel und Europa

Claims Conference
PO Box 1215
New York, NY 10113
USA

Wann kann ich in Erfahrung bringen, ob Sie meinen Antrag erhalten haben?

Wie haben Tausende von Anträge an den Child Survivor Fund erhalten und die Bearbeitung der Anträge wird beträchtliche Zeit in Anspruch nehmen. Sie sollten acht Wochen nach Versand Ihres Antragsformulars eine Eingangsbestätigung erhalten. Wenn Sie acht Wochen nach Versand noch keine Eingangsbestätigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an die Claims Conference. Sie können uns auch früher anrufen, möglicherweise liegt uns dann jedoch noch keine Information über den Status Ihres Antrags vor.