Kindertransport Fund

Der Kindertransport Fond wird am 1. Januar 2019 eröffnet und mit der Bearbeitung der berechtigten Anträge beginnen. Obwohl einigen Überlebende in den 1950er Jahren eine geringe Zahlung gewährt wurde, werden frühere Zahlungen im Rahmen von Entschädigungsprogrammen (mit Ausnahme des Child Survivor Fund) den Antragstellern den Erhalt dieser neuen Leistung nicht verwehren.

Der Fond wird eine Einmalzahlung in Höhe von 2.500 € vornehmen.

Dieser Fonds steht jüdischen NS-Opfern offen, die zum Zeitpunkt des Transports die folgenden Kriterien erfüllten:

  • sie waren unter 21 Jahre alt, unbegleitet von ihren Eltern und nahmen an einem Transport teil, der nicht von der Regierung organisiert wurde, um der drohenden Verfolgung durch deutsche Streitkräfte zu entgehen;
  • sie wurden aus dem Deutschen Reich oder aus Gebieten, die damals annektiert oder besetzt waren, transportiert;
  • der Transport fand zwischen dem 9. November 1938 und dem 1. September 1939 statt oder wurde von den Deutschen Behörden nach dem 9. November 1938 aber vor dem 1. September 1939 bewilligt. Der Fund soll das Leiden von Holocaust-Überlebenden anerkennen, die in ihrer Kindheit unvorstellbare Traumata erlitten haben, darunter die Trennung von den Eltern, das Verstecken unter der Gefahr der Verhaftung, Entbehrungen und Missbrauch in Ghettos und sogar die Schrecken der Konzentrationslager, in denen nur sehr wenige Kinder überlebten.

Anträge müssen von Überlebenden gestellt werden, Erben sind davon ausgenommen. Im Fall, dass ein anspruchsberechtigter Überlebender nach Erhalt und Registrierung eines Antragsformulars bei der Claims Conference verstirbt, hat der überlebende Ehepartner Anspruch auf die Zahlung.  Sofern es keinen überlebenden Ehepartner gibt, sind die Kinder, bzw. das Kind des Überlebenden leistungsberechtigt.