Die an die Claims Conference eingereichten Antragsformulare und Dokumente müssen von einer der folgenden Stellen beglaubigt werden:
- Öffentlich bestellter Notar
- Deutsches Konsulat
- Bank
- Rathaus
- Jüdische Sozialeinrichtung, die über ein Siegel verfügt
- Jüdische Gemeinde, die über ein Siegel verfügt (Mittel- und Osteuropa)
- Ein Büro der Claims Conference oder ein Claims Conference Liaison Office
Nur für Personen mit Wohnsitz in Israel
- Sozialeinrichtung, die über ein Siegel verfügt (Amutot, Amcha, Amigour, Überlebende-Organisationen)
- Staatliche Behörden
- Städtische Behörden
- Sozialarbeiter
- Arzt
- Bank
- Deutsche Konsularabteilung
- Rechtsanwalt