Holocaust-Überlebenden-Ehegatten-Fonds

Eine Berechtigung setzt voraus, dass der/die Antragsteller/in

 

  • mit einem Benefizienten des Artikel 2/CEE Fonds zum Zeitpunkt von dessen Tod verheiratet war;
  • am 1. Januar 2020 oder am Datum einer späteren Antragstellung am Leben war.

Andere Erben sind nicht berechtigt, einen Antrag zu stellen.

Der Ehegatte des Holocaust-Überlebenden muss zum Zeitpunkt der Zahlung am Leben sein. Andere Erben, einschließlich Kinder, sind nicht berechtigt anstelle des Ehegatten die Zahlung zu erhalten.

EmpfängerInnnen von Witwenrenten nach Holocaust-Überlebenden durch das Israelische Finanzministerium sind für den Holocaust-Überlebenden-Ehegatten-Fonds nicht berechtigt.

Der Holocaust-Überlebenden-Ehegatten-Fonds tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Berechtigte AnspruchstellerInnen können drei Vierteljahreszahlungen in Höhe von je 1.539 Euro erhalten.

Die Zahlung ist keine laufende Rente.

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Wenn Sie Fragen zum Holocaust-Überlebenden-Ehegatten-Fonds haben, schicken Sie bitte eine E-mail an info@remove-this.claimscon.org.


Monatliche Renten aus dem Artikel 2- und dem Mittel- und Osteuropa-Fonds der Claims Conference stellen oft die Haupteinnahmequelle eines Paares dar; sie enden mit dem Tod des Überlebenden. Der neue Fonds gestattet es überlebenden Ehegatten ab dem 1. Januar 2020 neun Monate lang die laufende Zahlung zu beziehen, um so Bestattungskosten, Lebenshaltungskosten und andere finanzielle Belastungen aufzufangen.