Artikel 2 Fond Berechtigungskriterien

Artikel 2-Fonds

Berechtigungskriterien und -richtlinien 

2014

 

Der Artikel 2-Fonds wird zwar von der Claims Conference verwaltet, für ihn gelten jedoch Berechtigungskriterien, die von der deutschen Bundesregierung festgelegt wurden. Personen, die glauben, möglicherweise einen Anspruch zu haben, ermutigt die Claims Conference, einen Antrag zu stellen. Sollten Sie Fragen bezüglich Ihrer Berechtigung haben, wenden Sie sich bitte an Ihr örtliches Claims Conference-Büro.

Im Rahmen dieses Programms erhalten anspruchsberechtigte Antragsteller monatliche Zahlungen in Höhe von 600 €, die in vierteljährlichen Raten gezahlt werden. 

Im Rahmen des Artikel 2-Fonds sind nur jüdische NS-Opfer berechtigt, die als Juden verfolgt wurden und die folgenden Berechtigungskriterien erfüllen:

 

  • Sie waren in einem Konzentrationslager, in einem Lager oder Arbeitskommando während bestimmter* Zeitabschnitte inhaftiert gemäß Definition des deutschen Finanzministeriums auf seiner Webseite; oder
  • Sie waren mindestens drei Monate lang in einem Ghetto gemäß Definition des deutschen Finanzministeriums inhaftiert; oder
  • Sie waren mindestens drei Monate lang in bestimmten „offenen Ghettos“ gemäß Definition des deutschen Finanzministeriums inhaftiert; oder 
  • Sie lebten mindestens vier Monate lang unter menschenunwürdigen Bedingungen im Versteck ohne Kontakt zur Außenwelt in von Nazis besetzten Gebieten und in mit den Nazis verbündeten Staaten (deutsche Veranlassung); oder
  • Sie lebten mindestens vier Monate lang unter menschenunwürdigen Bedingungen in der Illegalität unter falschem Namen oder mit falschen Papieren in von den Nazis besetzten Gebieten und in mit den Nazis verbündeten Staaten (deutsche Veranlassung); oder
  • Ihre Mutter war mit Ihnen schwanger, als sie wie vorgenannt beschrieben verfolgt wurde.

*Die deutsche Regierung und die Claims Conference haben vereinbart, dass Anträge von Holocaust-Überlebenden, die weniger als drei Monate in einem Konzentrationslager, Lager oder in einem Arbeitskommando waren, das vom deutschen Finanzministerium anerkannt ist (siehe oben) und keine laufende Rente über das BEG, den deutschen Länderhärtefonds, das Berliner PRVG, das österreichische Opferfürsorgegesetz (OFG), das israelische Finanzministerium, den Artikel 2-Fonds oder den Mittel- und Osteuropafonds (CEEF) beziehen, dem Finanzministerium von der Claims Conference zur Überprüfung vorgelegt werden, ob es sich dabei um besondere Härtefälle handelt. Diese Überlebenden sollten Kontakt zur Claims Conference aufnehmen.

Sonstige Voraussetzungen für die Berechtigung:

Geographische Voraussetzungen 

Der Artikel 2-Fonds steht allen Personen offen, die nicht in den früheren kommunistischen Ostblockländern in Osteuropa leben. Personen, die in solchen Ländern leben, haben möglicherweise einen Anspruch im Rahmen des Mittel- und Osteuropafonds („CEEF“).

Frühere Entschädigung

Sofern Sie eine Rente aus einem der nachfolgend genannten Programme erhalten, haben Sie keinen Anspruch auf eine Artikel 2-Rente:

 

  • Bundeswiedergutmachungsgesetz (BEG); oder
  • Rente vom israelischen Finanzministerium gemäß dem Gesetz 5717-1957 für Invaliden der NS-Verfolgung; oder
  • Österreichisches Opferfürsorgegesetz (OFG); oder
  • Gesetz über die Anerkennung und Versorgung der politisch, rassistisch oder religiös Verfolgten des Nationalsozialismus (PRVG); oder
  • Rente für Opfer des NS-Regimes in der früheren DDR (VDN); oder 
  • Mittel- und Osteuropafonds (CEEF).

Einkünfte und Vermögen

Die Artikel 2-Rente unterliegt den von der deutschen Regierung festgelegten Obergrenzen für Einkünfte und Vermögen. Aus der nachfolgenden Tabelle gehen die derzeitigen Obergrenzen für Einkünfte und Vermögen in USD, EUR, ILS, AUD und CAD hervor. Die Obergrenzen für jede Währung wurden von der deutschen Bundesregierung gemäß einem besonderen Wechselkursverfahren festgelegt und spiegeln nicht unbedingt die aktuellen Wechselkurse wider. Währungen, die nachstehend nicht aufgeführt sind, finden Sie unter Obergrenzen für Einkünfte und Vermögen in anderen Währungen.

 

Währung                     Obergrenze für jährliche Einkünfte                     Obergrenze für Vermögen  
US-Dollar (USD)                     25.000 $                     500.000 $  
Euro (EUR)                     21.077 €                     422.205 €  
Israelischer Schekel (ILS)                     114.683 ₪                      2.297.350 ₪   
Australischer Dollar (AUD)                     34.201 $                     684.020 $  
Kanadischer Dollar (CAD)                     29.103 $                     582.060 $  


Bei der Berechnung der Obergrenze für Einkünfte gelten die folgenden Kriterien:

 

  • Lediglich Nettoeinkünfte nach Abzug von Steuern sind zu berücksichtigen.
  • Lediglich Einkünfte des Antragstellers sind zu berücksichtigen (KEINE Einkünfte des Ehegatten).
  • Bei der Festlegung, ob die für Einkünfte festgelegte Obergrenze erreicht ist, gelten folgende Zahlungen nicht als Einkünfte: staatliche Renten, Zahlungen im Rahmen eines Pensionsplans (401(k)), betriebliche Renten oder Altersversorgung, Erwerbsunfähigkeitsrenten oder Leistungen aus einer Lebensversicherung.

Vollständige Aufstellung von Zahlungen und Renten/Ruhegeldern, die nicht als Einkünfte zählen.

Vermögen umfasst Bankguthaben, den Wert von Aktien und/oder Geschäftsanteilen, sonstiges Vermögen, das dem Antragsteller gehört bzw. den Rückkaufwert einer Lebensversicherung. Für die Feststellung, ob die für Vermögen festgelegte Obergrenze erreicht ist, gelten folgende Kriterien:

 

  • Lediglich „Nettovermögenswerte“ sind relevant, d. h. Schulden, Hypotheken oder jährliche Zinsen, die in Bezug auf Ihr Vermögen fällig werden, sind bei der Bestimmung der Höhe des Nettovermögens abzuziehen.
  • Der Wert der Immobilie, in der der Antragsteller wohnt, wird nicht in die Berechnung des Vermögens mit einbezogen.
  • Besteht Gemeinschaftseigentum an einem Vermögenswert, ist nur der Wert des eigenen Vermögensanteils des Antragstellers maßgeblich. Gehört ein Vermögenswert beispielsweise einem Antragsteller und seinem Ehegatten, sollte der Antragsteller nur den hälftigen Wert dieses Vermögenswerts veranschlagen.

Wichtiger Hinweis: Alle Antragsteller werden dringend gebeten, regelmäßig die Website der Claims Conference zu besuchen ( www.claimscon.org ), da dort Änderungen der Kriterien und Erläuterungen veröffentlicht werden, sobald diese vorliegen.