Artikel 2-Fonds
Berechtigungskriterien und -richtlinien
2014
Der Artikel 2-Fonds wird zwar von der Claims Conference verwaltet, für ihn gelten jedoch Berechtigungskriterien, die von der deutschen Bundesregierung festgelegt wurden. Personen, die glauben, möglicherweise einen Anspruch zu haben, ermutigt die Claims Conference, einen Antrag zu stellen. Sollten Sie Fragen bezüglich Ihrer Berechtigung haben, wenden Sie sich bitte an Ihr örtliches Claims Conference-Büro.
Im Rahmen dieses Programms erhalten anspruchsberechtigte Antragsteller monatliche Zahlungen in Höhe von 600 €, die in vierteljährlichen Raten gezahlt werden.
Im Rahmen des Artikel 2-Fonds sind nur jüdische NS-Opfer berechtigt, die als Juden verfolgt wurden und die folgenden Berechtigungskriterien erfüllen:
*Die deutsche Regierung und die Claims Conference haben vereinbart, dass Anträge von Holocaust-Überlebenden, die weniger als drei Monate in einem Konzentrationslager, Lager oder in einem Arbeitskommando waren, das vom deutschen Finanzministerium anerkannt ist (siehe oben) und keine laufende Rente über das BEG, den deutschen Länderhärtefonds, das Berliner PRVG, das österreichische Opferfürsorgegesetz (OFG), das israelische Finanzministerium, den Artikel 2-Fonds oder den Mittel- und Osteuropafonds (CEEF) beziehen, dem Finanzministerium von der Claims Conference zur Überprüfung vorgelegt werden, ob es sich dabei um besondere Härtefälle handelt. Diese Überlebenden sollten Kontakt zur Claims Conference aufnehmen.
Sonstige Voraussetzungen für die Berechtigung:
Geographische Voraussetzungen
Der Artikel 2-Fonds steht allen Personen offen, die nicht in den früheren kommunistischen Ostblockländern in Osteuropa leben. Personen, die in solchen Ländern leben, haben möglicherweise einen Anspruch im Rahmen des Mittel- und Osteuropafonds („CEEF“).
Frühere Entschädigung
Sofern Sie eine Rente aus einem der nachfolgend genannten Programme erhalten, haben Sie keinen Anspruch auf eine Artikel 2-Rente:
Einkünfte und Vermögen
Die Artikel 2-Rente unterliegt den von der deutschen Regierung festgelegten Obergrenzen für Einkünfte und Vermögen. Aus der nachfolgenden Tabelle gehen die derzeitigen Obergrenzen für Einkünfte und Vermögen in USD, EUR, ILS, AUD und CAD hervor. Die Obergrenzen für jede Währung wurden von der deutschen Bundesregierung gemäß einem besonderen Wechselkursverfahren festgelegt und spiegeln nicht unbedingt die aktuellen Wechselkurse wider. Währungen, die nachstehend nicht aufgeführt sind, finden Sie unter Obergrenzen für Einkünfte und Vermögen in anderen Währungen.
Währung | Obergrenze für jährliche Einkünfte | Obergrenze für Vermögen | |||||||||||||||||||||
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US-Dollar (USD) | 25.000 $ | 500.000 $ | |||||||||||||||||||||
Euro (EUR) | 21.077 € | 422.205 € | |||||||||||||||||||||
Israelischer Schekel (ILS) | 114.683 ₪ | 2.297.350 ₪ | |||||||||||||||||||||
Australischer Dollar (AUD) | 34.201 $ | 684.020 $ | |||||||||||||||||||||
Kanadischer Dollar (CAD) | 29.103 $ | 582.060 $ |
Bei der Berechnung der Obergrenze für Einkünfte gelten die folgenden Kriterien:
Vollständige Aufstellung von Zahlungen und Renten/Ruhegeldern, die nicht als Einkünfte zählen.
Vermögen umfasst Bankguthaben, den Wert von Aktien und/oder Geschäftsanteilen, sonstiges Vermögen, das dem Antragsteller gehört bzw. den Rückkaufwert einer Lebensversicherung. Für die Feststellung, ob die für Vermögen festgelegte Obergrenze erreicht ist, gelten folgende Kriterien:
Wichtiger Hinweis: Alle Antragsteller werden dringend gebeten, regelmäßig die Website der Claims Conference zu besuchen ( www.claimscon.org ), da dort Änderungen der Kriterien und Erläuterungen veröffentlicht werden, sobald diese vorliegen.