Entschädigung durch die Niederländische Eisenbahn
Die Claims Conference möchte Holocaust-Überlebende, die mit der staatlichen niederländischen Eisenbahn Nederlandse Spoorwegen (NS) während des Zweiten Weltkriegs in Konzentrations- oder Vernichtungslager transportiert wurden, die die Verfolgung überlebt haben und die am 27. November 2018 am Leben waren, sowie Angehörige und Erben von Überlebenden, darüber informieren, dass sie möglicherweise zu einer Einmalzahlung aus einem Fonds der NS berechtigt sind. Das Programm unterliegt niederländischer Rechtsprechung.
Ende Juni 2019 hatten die NS angekündigt, dass sie Holocaust-Überlebende und Familien von Holocaust-Opfern entschädigen, die mit ihren Zügen während der Besetzung der Niederlande durch Nazi-Deutschland im Zweiten Weltkrieg in Konzentrations- oder Vernichtungslager deportiert wurden. Alle getroffenen Feststellungen sind auf den 27. November 2018 abgestellt, dem Tag, an dem das Entschädigungsprogramm entwickelt wurde.
Die Frist für die elektronische Antragsstellung endet am 5. August 2020.
Die Kriterien:
Der/die Antragsteller/in muss
Ausnahme: Diejenigen, die zwischen Oktober 1939 und dem 1. Juli 1942 auf Anordnung der Niederländischen Regierung in Westerbork (zum damaligen Zeitpunkt noch ein Flüchtlingslager) eingewiesen und nicht von dort aus in ein Konzentrations- oder Vernichtungslager im Ausland deportiert wurden, sind nach den Maßgaben des Programms nicht berechtigt.
Entschädigungsbeträge:
• Euro 15.000 zahlen die NS Juden und Sinti und Roma, die in ein Konzentrations- oder Vernichtungslager deportiert wurden und am 27. November 2018 am Leben waren.
• Euro 7,500 zahlen die NS an Witwen/er und oder Erben derer, die während oder nach dem Krieg umgekommen sind.
• Kinder von Überlebenden, die heute noch leben, können gemeinsam für eine Zahlung nach folgenden Muster in Betracht kommen:
o Wenn das älteste Kind vor dem 8. Mai 1945 geboren wurde, eine Zahlung von Euro 7.500 für alle Kinder gemeinsam;
o Wenn das älteste Kind nach diesem Datum geboren wurde, eine Zahlung von Euro 5.000 für alle Kinder gemeinsam.
Die vollständigen Berechtigungskriterien, Richtlinien und das Antragsformular finden Sie auf Foundation for Individual Allowance for Victims of WWII Transport and NS unter https://commissietegemoetkomingns.nl.
Wie stelle ich einen Antrag an dieses Programm?
Das Antragsformular erhalten Sie auf: commissietegemoetk101.mendixcloud.com/index.html.
Das Antragsformular muss online ausgefüllt und eingereicht werden. Es gibt keine Antragsformulare auf Papier.
Wann kann ich meinen Antrag einreichen?
Anträge können ab dem 5. August 2019 ein Jahr lang eingereicht werden. Die Antragsfrist endet am 5. August 2020.
Wie ist der Antrag zu stellen? Wie erhalte ich ein Antragsformular?
Die NS haben die Foundation for Individual Allowance for Victims of WWII Transport and NS zur Abwicklung der Entschädigungszahlungen ins Leben gerufen. Das Antragsformular erhalten Sie auf der Stiftungswebsite: commissietegemoetkomingns.nl.
Sie beantworten die Fragen auf dem Online-Antragsformular und laden die Dokumente hoch, die Ihren Antrag belegen. Die Entscheidung Ihres Antrags durch die Kommission wird Ihnen per E-Mail mitgeteilt.
Bitte beachten Sie: Die Stiftung bietet Unterstützung für Personen an, die keinen Zugang zu einem Computer haben oder anderweitig Hilfe beim Ausfüllen des Online-Antrags benötigen. Die Kontaktinformation finden Sie weiter unten.
Wie lange wird das Antragsverfahren dauern?
Die Antragsbearbeitung wird 13 Wochen nicht überschreiten. Jede Rückfrage bei Antragstellern nach zusätzlichen Dokumenten verlängert den Prozess um den Zeitraum bis zur erfolgreichen Zustellung der Dokumente. Die Antragsteller werden per E-Mail über die Entscheidung der Kommission unterrichtet.
Weiterreichende Informationen zu diesem Programm finden Sie auf: https://commissietegemoetkomingns.nl/app/uploads/2010/08/payment-scheme.pdf.
Welche Dokumente werden für meine Antragstellung benötigt?
Alle Antragsteller benötigen einen Personalausweis und einen Kontoauszug neueren Datums. Familienangehörige müssen die Beziehung zum Überlebenden belegen; hierfür wird ein Dokument einer Personal Records Database (BRP) benötigt. Ein BRP erhalten Sie bei der kommunalen Behörde, bei der Sie gemeldet sind. Wenn Sie außerhalb der Niederlande leben, brauchen Sie ein äquivalentes Dokument, das eine förmliche Bestätigung Ihrer persönlichen Daten und Ihrer familiären Beziehung zum Überlebenden darstellt. Es wird unter Umständen auch ein Erbschein verlangt.
Eine Übersichtstabelle der erforderlichen Dokumente sortiert nach dem Zivilstatus des Antragstellers (Überlebende/r, Witwe, Kind, testamentarischer Erbe) finden Sie auf:https://commissietegemoetkomingns.nl/app/uploads/2019/08/documents-application.pdf
Kann ich für mehr als eine Zahlung berechtigt sein?
Ja, Szenarien, die beschreiben ob und wann dies zutrifft, finden Sie auf: https://commissietegemoetkomingns.nl/app/uploads/2019/08/payment-scheme-example-scenarios.pdf. Kann ich im
Fall einer Ablehnung Beschwerde einlegen?
Ja, eine unabhängige Beschwerdekommission wurde hierfür eingerichtet. Im Fall einer Ablehnung finden Sie Informationen zum Beschwerdeverfahren in dem Ihnen zugesandten Brief.
Gibt es eine Kontaktnummer, unter der Fragen zum Antragsverfahren gestellt werden können?
Personen, die keine Hilfe seitens ihrer Familie oder Freunde erhalten können, bekommen kostenfreie Unterstützung. Wenn Sie Unterstützung brauchen, wenden Sie sich bitte an folgende Organisationen:
JMW: +31 (0)88-165 22 00
Stiftung Pelita: +31 (0)88-330 51 11
Helpdesk der Stiftung: +31 (0)88 792 62 50, nur an niederländischen Arbeitstagen von 10.00 bis 12.00 Uhr
Weitere häufig gestellte Fragen:
Ich war in einem Arbeitslager. Bin ich berechtigt?
Der Begriff Konzentrations- und Vernichtungslager umfasst keine Kriegsgefangenenlager, Gefängnisse, Korrektionsanstalten, Arbeitsdienstlager, Fabriken und/oder Arbeitslager.
Was ist, wenn mehrere Kinder eines/r Überlebenden einen Antrag einreichen?
Alle Kinder des-/derselben Überlebenden sind zu gleichen Teilen für die Entschädigung berechtigt. Der volle Entschädigungsbetrag wird an das Kind gezahlt, das als erstes einen Antrag nach dem betreffenden Überlebenden stellt, verbunden mit der Auflage, die Entschädigung zu gleichen Teilen auf die übrigen Kinder zu verteilen, die am 27. November 2019 noch am Leben waren.
Wie ist Rechtsnachfolger definiert?
Erben treten anstelle einer natürlichen Person ein, die nach den Maßgaben dieses Programms am 27. November 2018 einen Anspruch auf eine persönliche Entschädigungszahlung gehabt hätte, die jedoch nach dem 27. November 2018 verstorben ist. Die volle Entschädigung wird zu Händen desjenigen Erben ausgezahlt, der als erstes einen Antrag nach den Verstorbenen einreicht. Damit verbunden ist die Auflage, das dieser Erbe die Entschädigung zu gleichen Teilen mit den anderen Erben (falls zutreffend) teilt. Die Berechtigung unterliegt den Maßgaben des Erbrechts.
Ich glaube, dass ich für mehr als eine Zahlung berechtigt sein könnte. Wie gehe ich vor?
Die Einrichtung dieses Programms kann dazu führen, dass ein Antragsteller für mehrere Entschädigungen berechtigt ist (z.B. sowohl als Überlebende/r und als Witwe/r und/oder als Kind), wofür separate Anträge gestellt werden müssen.
Wird diese Entschädigung Einfluss auf meine Steuerklasse und/oder Vergünstigungen haben?
Der Antragsteller muss akzeptieren, dass die Entschädigungszahlung unter Umständen zu einer Steuerabgabe führen kann, die dem Antragsteller auferlegt wird. Auch eine Besteuerung durch ausländische Behörden, wenn der Antragsteller außerhalb der Niederlande wohnt, kann nicht ausgeschlossen werden.
Wie lange dauert es, bis ich nach meiner Anerkennung die Zahlung erhalte?
So irgend möglich wird die Entschädigung 14 Tage nach der Entscheidung ausgezahlt.
Meine Bank unterliegt bestimmten Auflagen und nimmt keine Auslandsüberweisungen an:
Die Entschädigungszahlungen werden nur auf ein Auslandskonto überwiesen, wenn (internationale) Gesetze und Regelungen dies zulassen.
Die Claims Conference ist in die Umsetzung, Verwaltung und in das Antragsverfahren der Entschädigungszahlungen der niederländischen Eisenbahn nicht eingebunden. Die hier gegebenen Informationen sind allgemeingültiger Art. Sie stellen weder eine Rechtsauskunft dar, noch sind sie rechtsverbindlich. Vielmehr handelt es sich um eine Zusammenfassung bestimmter Punkte und nicht um eine konkrete oder vollständige Stellungsnahme zu den Programmen und Regelungen der zuständigen Behörden und Regierungen. Diese Informationen werden auch nicht den spezifischen Bedürfnissen, Interessen und Begleitumständen der einzelnen Antragsteller gerecht. Die persönlichen Umstände sind unterschiedlich und Antragsteller sollten individuelle Beratung in Anspruch nehmen. Die Claims Conference stellt lediglich Informationen allgemeiner Art für Individuen und Hilfsorganisationen zusammen; jede Einrichtung ist für die Informationen, die sie weitergibt, selbst verantwortlich. Die obigen Informationen wurden nach unserem besten Wissen zum Zeitpunkt ihrer Abfassung wiedergegeben; sie können sich jedoch jederzeit ändern.